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Brandschutztür

Brandschutztür

Türen Brandschutztüren Rauchschutztüren, T30 & T90 Standard Türen Brandschutztüren, Rauchschutztüren, Schiebetüren, voll automatisiert, erfüllen T30 und T90 Standards, Sicherheits- und Schallschutztüren, Stahl-Feuerschutztüren
Brandschutztüren

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Brand- und Rauchschutz Vorbeugender Brand- und Rauchschutz ist unsere Expertise! Wir beraten Sie kompetent und fertigen Brandschutzelemente in nahezu jeder Form, Art und Stückzahl.
Brandschutztüren

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Brandschutz kann auch hell und transparent sein. Vor allem öffentliche Gebäude, zumal solche mit hoher Besucherfrequenz, müssen aus gutem Grund für Notfälle gerichtet sein. Aber auch bei privaten Projekten wird zunehmend auf Vorsorge gesetzt.
Feuerschutztüren

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Wassermann Stahltüren bieten Ihnen neben ihrer Hauptfunktion weitere Mehrfachfunktionen. Je nach Ausstattung sind sie auch z. B. schalldämmend und/oder einbruchhemmend – ganz wie Sie wünschen. Feuerhemmende Stahltüren sind nach DIN 4102-T5 oder DIN EN 1634-1 geprüft und bauaufsichtlich zugelassen. In Brandprüfungen müssen diese Türen nach der Einheitstemperaturkurve mind. 30 Minuten (T30), 60 Minuten (T60) bzw. 90 Minuten (T90) standhalten.
Brandschutztüren

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Egal ob eine neue Brandschutztür aus Stahlblech, Holz oder Aluminium: Die Firma Kuttner ist in jedem Fall Ihr kompetenter Ansprechpartner. DIE FIRMA KUTTNER IST IN JEDEM FALL IHR KOMPETENTER ANSPRECHPARTNER … … wenn es um Sicherheit beim vorbeugenden Brandschutz an Türen geht. Wir führen auch notwendige Wartungen, Prüfungen und zulässige Änderungen, wie auch Reparaturen an Brand- und Rauchschutztüren fachgerecht durch. Auch barrierefreie Ausführungen mit Feststellanlagen oder Drehtürantrieben führen wir zuverlässig durch. Auch nach einer Brandverhütungsschau oder die Änderung der Nutzung und damit resultierende Brandschutzbegehungen durch Sachverständige geben häufig neue Forderungen an der Brandschutz. Hier können wir Ihnen fachlich, kompetent und Hersteller unabhängig mit der Umsetzung der Forderungen helfen.
Feuerschutztüren

Feuerschutztüren

Gut, dass Sie sich auf die geprüften und bauaufsichtlich zugelassenen Feuer- und Rauchschutztüren von Wassermann verlassen können. Rauch- und Brandschäden können fatale, lebensbedrohliche Folgen haben. Umso bedeutender ist eine sichere Ausstattung mit Feuer- und Rauchschutztüren. Gut, dass Sie sich auf die geprüften und bauaufsichtlich zugelassenen Feuer- und Rauchschutztüren von Wassermann verlassen können. Brände lassen sich nie mit völliger Sicherheit ausschließen. Deshalb ist ein wirksamer vorbeugender Brandschutz unverzichtbar, um im Ernstfall Menschen im Gebäude zu schützen und Sachwerte zu sichern. Feuerschutztüren müssen bestimmungsgemäß selbsttätig schließen. Wassermann bietet diese Türen auf Wunsch auch mit nicht sichtbarem, integriertem Gleitschienen-Türschließer an und ermöglicht so eine homogene Ausstattung von Brandschutzabschlüssen und allgemeinen Türen. In manchen Objekten sind Feuerschutztüren auch erheblichen mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt, zum Beispiel durch Kollisionsrisiken beim Patienten- und Bettentransport in Kliniken. Hier sind besonders robuste Brandschutztüren gefragt. Etwaige Anfahrspuren lassen sich in der Regel problemlos vor Ort beseitigen.
Feuerschutztüren

Feuerschutztüren

-Vermindern das Risiko gefährlicher Rauch- und Brandschäden
Verglaste Feuerschutztüren

Verglaste Feuerschutztüren

Optimaler Brandschutz mit möglichst geringen Einschränkungen der gestalterischen Flexibilität zeichnet unsere Türen aus. Mit unseren Türsystemen sind wir in der Lage, Flügelhöhen bis 3,00 m zu realisieren. Herstellbar sind auch T30-(RS)-Türen mit Einbruchhemmung bis WK3 und in Ganzglasoptik. Man unterscheidet zwischen feuerhemmenden (T30) und feuerbeständigen (T90) Türen. Herstellbar auch mit gleichzeitiger Rauchschutzfunktion (RS). Anwendung als Bauteil der Feuerwiderstandsklasse T30 und T90 nach DIN 4012-5 und DIN 18095 bei zusätzlicher Rauchschutzfunktion. Nach neuer EU-Normung lauten die Bezeichnungen EI2 30-C5 bzw. EI2 90-C5, bei zusätzlichem Rauchschutz wird hinter v.g. Bezeichnung noch S200 angefügt. Zu ihren wichtigsten Einsatzgebieten gehören Treppenhäuser, Flure, Brandwände sowie die Sicherung beispielsweise von Versammlungsstätten, Archivräumen, EDV-Zentralen usw. Der Einbau kann in Beton-, Mauerwerks- und Leichtbauwände entsprechender Klassifikation und entsprechend dem Zulassungsbescheid erfolgen. Auch dürfen die Türen in systemgebundene F30- bzw. F90-Verglasungen integriert werden. Hierbei muss jedoch immer die Brandschutzanforderung der Türe und Verglasung identisch sein. Eine T30-Türe darf also nicht direkt an eine F90-Verglasung anschließen. Die Herstellung und Montage von Feuerschutztüren muss in allen Einzelheiten dem jeweiligen Zulassungsbescheid entsprechen. Bei Abweichungen hiervon ist eine Zustimmung im Einzelfall durch die zuständige oberste Bauabsicht erforderlich. Dieser Vorgang ist jedoch immer mit Kosten für Gutachten und behördlichem Aufwand sowie oft monatelanger Bearbeitungsdauer verbunden. In Feuerschutztüren dürfen ausschließlich F30- bzw. F90-Gläser gemäß dem jeweiligen Zulassungsbescheid eingesetzt werden. Teilweise sind auch Paneele entsprechender Brandschutzqualität als Füllung zugelassen. Gläser mit G-Klassifizierung dürfen nicht eingesetzt werden. Feuerschutztüren müssen immer selbstschließend und mit Fallenschlössern ausgestattet sein. Eine Offenhaltung ist nur mit dafür zugelassenen Feststellanlagen möglich.
Brandschutztüren

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Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gem
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Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütungsvors
Brandschutztüren

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Brandschutztüren werden in verschiedenen Feuerwiderstandsklassen angeboten. An der Ziffer hinter ...
Brandschutztüren

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Rauch ist das erste Anzeichen für einen Brand. Der sich ausbreitende Rauch wird für Menschen lebensgefährlich und schädigt durch die aggressiven Verbrennungsprodukte die Bausubstanz nachhaltig. Deshalb sind Rauchschalter und Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse wichtiger denn je. Erste und wichtigste Aufgabe der Rauch- und Thermoschalter ist dafür zu sorgen, dass im Brandfall Türen und Tore geschlossen werden. Darüber hinaus können sie eingesetzt werden zum Ansteuern von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Schließen von Brandschutzklappen in Lüftungskanälen, Einschalten von Entrauchungsventilatoren und zum Schließen von Türen an Gefahrstoffschränken.
Brandschutztüren

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Brand- und Rauchschutzelemente für Gewerbebauten, Krankenhäuser und Schulen. Brandschutztüren aus Aluminium-Profilen mit unterschiedlichen Brandschutzklassen. Fertigung nach DIN 4102, DIN 18095, DIN 179 und DIN 1125.
Brandschutztüren

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Feuerschutz, Brandschutztüren Brandschutztüren haben die Aufgabe, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern. Brandschutztüren können auch rauchdicht sein, sind es aber nicht zwangsläufig. Brandschutztüren müssen stets geschlossen sein. Brandschutztüren werden wie folgt unterschieden, feuerhemmende Türen = T30, hochfeuerhemmende Türen = T60 sowie feuerbeständige Türen = T90. Hierbei wird obendrein in einflüglige Türen (bsp. T30-1) wie auch zweiflüglige Türen (bsp. T90-2) unterteilt. Wir verwenden Brandschütztüren immer nach den neuesten gesetzlichen Richtlinien. Bekannte Nutzungsbereiche von Brandschutztüren Flure Treppenhäuser Notausgänge Fluchtwege Sollten Sie sich für eine Stahl- oder Blechbrandschutztür interessieren, arbeiten wir mit dem Hersteller NOVOFERM zusammen. Sollten Sie eine Glasbrandschutztür präferieren, arbeiten wir mit dem Hersteller SCHÜCO zusammen.
Brandschutztüren

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... der Feuerschutz für alle privaten, öffentlichen und industriellen Bereiche. Einfamilienhäuser und große Wohnanlagen genießen ebenso den Schutz wie Kliniken und Kinos, Betriebe und Büros, Großgaragen und Schulen. Feuerschutztüren der Brandschutzklassen T30 und T90 sind einflüglig oder zweiflügelig sowie als Feuerschutzklappen einsetzbar und werden in Norm- und Sondergrößen gefertigt. Als Zubehör sind besondere Zargenausführungen, Obentürschließer und je nach Ausführung Verglasungen sowie Oberblenden und Oberlichter lieferbar. In besonderen Einsatzbereichen kommen Varianten aus Edelstahl zum Einsatz. Brandschutztür T30 2-flgl. Brandschutztür T30 2-flgl. Brandschutztüren T30 1-flgl. Brandschutztüren 2-flgl.
Vollglasfeuerschutztüren

Vollglasfeuerschutztüren

Die neue T30-Ganzglastür von TECKENTRUP kennt keine Kompromisse. Sie bietet maximale Transparenz bei 100% Brandschutz. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Die neue T30-Ganzglastür von TECKENTRUP kennt keine Kompromisse. Sie bietet maximale Transparenz bei 100% Brandschutz. Das bedeutet für Sie: Mehr Licht, mehr Raum, mehr Möglichkeiten. Kompromisslos auch in den Details: Die T30-Ganzglastür von TECKENTRUP ist in 1- und 2-flügeliger Version lieferbar, übernimmt dank integrierter, absenkbarer Bodendichtung auch die Rauschutz-Funktion und besticht durch zeitlos elegante Beschläge aus Edelstahl.
Brandschutztüren

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Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütung
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Unser Leistungsbereich Türen ist im Laufe der Jahre mit den Ansprüchen unserer Kunden stetig gewachsen. Dadurch können wir Ihnen heute für alle Anforderungen individuell gefertigte Qualitätslösungen bieten: Fertigung und Montage von Türen in Aluminium und Stahl Türschließanlagen und -automation Berücksichtigung aller brandschutztechnischen Bestimmungen Inbetriebnahme und Wartung von Feuerschutztüren
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Wir produzieren und liefern Brandschutztüren nach DIN Vorschriften in Aluminium und Stahl. Zudem besitzen wir Erfahrung in verglasten Feuerschutztüren.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

nach DIN C 90 (für Industrie und Gewerbe mit besonderen Ansprüchen an Brand- und Feuerschutzbestimmungen (T-30 und T-90) und Rauchschutz)
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Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung  (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es  werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind  sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)  und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und  365 Tage im Jahr Pflichten
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Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflicht
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Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie "Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen" des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflicht
Brandschutztüren

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Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung  (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es  werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind  sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)  und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und  365 Tage im Jahr Pflichten
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Ganz gleich ob Neubau oder Modernisierung, alm-Tor bietet Ihnen für jeden Bereich des Hauses die richtige Tür. Ob Sicherheitstüren für den Keller oder Garageneingang, feuerhemmende Türen für den Heizungskeller oder Mehrzwecktüren für Ihren Hobbyraum – unsere qualitativ hochwertigen Stahltüren sorgen dafür, dass Sie sich in Ihren eigenen vier Wänden richtig wohl und sicher fühlen. Entdecken Sie alle Vorteile und Funktionen unserer Stahltüren und die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten. Irgendwann wird es einfach Zeit für eine Tür-Modernisierung. Die alm-Tor GmbH bietet Ihnen das Rundum-Sorglos-Paket: - Qualifizierte Beratung - Aufmaß vor Ort - Umweltgerechte Entsorgung - Fachgerechte Montage Die Feuerschutztür H8-5 bietet seit Jahrzehnten ein Höchstmaß an Sicherheit für Heizungskeller und Öltankräume. Die Tür ist das beste Beispiel für die hohe Hörmann Kompetenz in Sachen Brandschutz und davon profitieren Sie. Innentür für - Heizungskeller - Öltankräume
Brandschutztüren

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Der Begriff Brandschutztür bezeichnet zwei verschiedene Spezialtürsysteme: einerseits Feuerschutztüren und andererseits Rauchschutztüren. Brandschutztüren retten Leben Richtig ausgeführte Rauch- und Brandschutzmaßnahmen sind in jeglichen Gebäudearten eine unverzichtbare (Über-)Lebensversicherung. Das gilt einerseits für Menschen und Tiere und andererseits auch für Sachwerte. Eine der wichtigsten Lösungen sind Rauch- und Feuerschutztüren, die sowohl im öffentlichen und gewerblichen Bereich als auch im privaten Umfeld eingesetzt werden. Die Josten Gruppe hat ein breitgefächertes Sortiment für den Brandschutz, sodass wir auch für Ihre Anforderung die ideale Feuerschutztür finden. Der Begriff Brandschutztür bezeichnet zwei verschiedene Spezialtürsysteme: einerseits Feuerschutztüren und andererseits Rauchschutztüren. Beide schützen im Brandfall, damit Fluchtwege möglichst lange nutzbar sind – jedoch auf unterschiedliche Weise. Feuerschutztüren Wie der Name es vermuten lässt, soll eine Feuerschutztür die Ausbreitung der Flammen verhindern. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie zwangsläufig rauchdicht ist. Damit das Feuer bestmöglich eingedämmt wird, bestehen diese Spezialtüren mit Feuerschutz aus massiven Türblättern. Deshalb haben sie – im Vergleich zu einfachen Innentüren – ein deutlich höheres Gewicht. Für eine stabile Verbindung mit der Türzarge sorgen zusätzliche Sicherungsbolzen aus Stahl. Sie greifen dann, wenn die Tür geschlossen ist. Eine der wichtigsten Eigenschaften wird mit speziellen Türbändern oder Obertürschließern realisiert: Feuerschutztüren müssen selbstschließend sein. Nur mit einer bauaufsichtlich zugelassenen Feststellanlage darf sie längere Zeit offengehalten werden. Diese verschließt die Tür im Brandfall sofort, um den optimalen Brandschutz zu gewährleisten. Auch aus versicherungstechnischer Sicht ein wichtiger Punkt. Rauchschutztüren Soll zusätzlich ein Rauchschutzabschluss installiert werden, kommt eine Rauchschutztür zum Einsatz. Sie ist so konzipiert, dass sie die Rauchausbreitung im Gebäude für mindestens zehn Minuten verhindert. In dieser Zeit müssen geschützte Räume auch ohne Atemschutzmaske begehbar sein, um die Rettung von Menschen zu gewährleisten. Ausgestattet sind Rauchschutztüren mit umlaufenden Dichtungen zwischen Türblatt und Zarge. Ergänzend können absenkbare Bodendichtungen im Fußbodenbereich verbaut werden, um die Anforderungen bestmöglich zu erfüllen. Moderne Brandschutztür-Komplettsysteme kombinieren beide Funktionen in einem Produkt, sodass Sie im Fall eines Feuers auf der sicheren Seite sind.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Barrieren für Feuer und Rauch Fachbetrieb für Beratung, Planung, Wartung und Instandhaltung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind ein wesentliches Element der Rauchfreihaltung, welche die bauordnungsrechtlichen Schutzziele (Schutz vor Feuer und Rauch, Rettung von Mensch und Tier) sowie wirksame Löscharbeiten durch die Feuerwehr gewährleisten. Durch die schnelle Ausbreitung von Rauch werden Flucht- und Rettungswege schlecht sichtbar und passierbar. Zusätzlich sind die toxischen Stoffe im Rauch gefährlich für den Menschen und können schon durch wenige Atemzüge zur Bewusstlosigkeit führen. Feuerschutzabschlüsse verhindern den Durchtritt von Feuer und Rauch, sodass dahinterliegende Räume im Brandfall für etwa 10 Minuten zur Rettung von Menschen ohne Atemschutz genutzt werden können. Darüber hinaus verhindern Brandschutztüren, dass Feuer und Rauch in andere Bereiche übertreten. Die Anlagen sollten selbstschließend sein, damit sie sich im Brandfall durch Steuereinrichtungen automatisch schließen. Gemäß der DIN 4102-2 muss eine Feuerschutztür den Anforderungen an ein raumabschließendes Bauteil entsprechen. So werden Türen in fünf Feuerwiderstandsklassen unterteilt, die die Widerstandsdauer in Minuten angeben. Eine Tür der Widerstandsklasse T 30 ist 30 Minuten gegen Feuer beständig. Die maximale Widerstandsdauer beträgt 180 Minuten. Brandschutztüren … ... verhindern, dass Feuer und Rauch schnell auf andere Abschnitte übergreifen ... halten Feuer bis zu 180 Minuten lang ab ... können rauchdicht sein und den toxischen Rauch für eine bestimmte Zeit abhalten. ... ermöglichen so eine Rettung von Mensch und Tier durch die Feuerwehr. ... müssen fachgerecht geplant eingebaut werden. Überblick Produkte Türzarge Türblatt Dichtmaterial Feststellanlagen Kennzeichnung Überblick Leistungen Beratung und Planung Vertrieb Installation und Errichtung Wartung und Instandhaltung Instandsetzung
Feuerschutztüren

Feuerschutztüren

Wir bieten Ihnen eine große Auswahl an Feuerschutztüren an. T30, T60 oder T90. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihnen fehlt eine Brandschutztür, um Ihren Gebäudekomplex entsprechend der gängigen Sicherheitsvorschriften und Ihren persönlichen Ansprüchen auszustatten? Dann überzeugen Sie sich von unserem Sortiment an feuerhemmenden Türen und finden Sie eine in Funktionsweise, Größe und Design perfekt zu Ihrem Gebäude passende Feuerschutztür. In Gebäudekomplexen – insbesondere im industriellen Bereich – kann die Entstehung von Bränden nie vollständig ausgeschlossen werden. Daher gilt es, mit feuerhemmenden Türen auf effizienten Brandschutz zu setzen und so der Entstehung von Schadenfeuer vorzubeugen sowie dessen Ausbreitung zu verhindern. Alle Brandschutztüren werden nach der EN 1634-1 einer Brandprüfung unterzogen und müssen sich bei einer Ofentemperatur von ca. 1.000 Grad Celsius für 30, 60 bzw. 90 Minuten bewähren. In diesem Zeitraum darf eine bestimmte Grenztemperatur auf der brandabgewandten Seite nicht überschritten werden und es dürfen keine Flammen durch Türblatt oder Zarge der Brandschutztüren hindurchtreten. Je nach erreichter Zeit werden die Türen dann als T30 Tür (feuerhemmend), T60-Tür (hochfeuerhemmend) oder als T90 Tür (feuerbeständig) klassifiziert.
Brandschutztüren

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Im Sinne des Abschottungsprinzips werden Brandschutztüren als Feuerschutzabschlüsse eingesetzt, um im Brandfall das Übergreifen des Feuers auf andere Brandabschnitte zu verhindern. Die Ausbreitung des Feuers und das Eindringen giftiger Rauchgase in benachbarte Bereiche soll dabei möglichst lange verhindert werden. Brandschutztüren müssen deshalb eine bestimmte Feuerwiederstandklasse aufweisen, die unter anderem von der baulichen Umgebung abhängt. Feuerschutzabschlüsse müssen selbstschließend sein. Brandschutztüren die im Regelfall offenstehen, können mit einer Feststellanlage versehen werden, die im Brandfall für eine automatische Schließung der Tür sorgt. Die Anforderungen die ein Feuerschutzabschluss bzw. eine Brandschutztür erfüllen muss werden in der DIN 4102-2 definiert. Die Feuerwiderstandsklasse steht dabei in Abhängigkeit von der Feuerwiderstandsdauer. Feuerwiderstandsklasse Feuerwiderstandsdauer in Minuten T 30 ≥ 30 (feuerhemmend) T 60 ≥ 60 (hochfeuerhemmend) T 90 ≥ 90 (feuerbeständig) T 120 ≥ 120 T 180 ≥ 180 Als Brandschutzabschlüsse werden spezielle Türen verwendet. Sie bestehen in der Regel aus mehrwandigem, korrosionsbeständigem Stahl oder Edelstahl. Für unterschiedliche Einsatzbereiche und Einbausituationen gibt es aber auch verschiedene Varianten aus anderen Materialen wie Aluminium oder Holz sowie spezielle Brandschutztüren mit feuerfester Sichtverglasung. Wir bieten Ihnen eine Auswahl unterschiedlicher Modelle und Ausführungen von Brandschutztüren und beraten Sie gerne individuell, um die beste Lösung für Sie zu finden. Brandschutztüren müssen entsprechend der Herstellerangaben gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt bzw. ausgebessert werden. Als Fachbetrieb stehen wir Ihnen selbstverständlich auch dabei gerne zur Verfügung. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Brandschutztüren jederzeit in einem einwandfreien Zustand sind.
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Barrieren für Feuer und Rauch Fachbetrieb für Beratung, Planung, Wartung und Instandhaltung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind ein wesentliches Element der Rauchfreihaltung, welche die bauordnungsrechtlichen Schutzziele (Schutz vor Feuer und Rauch, Rettung von Mensch und Tier) sowie wirksame Löscharbeiten durch die Feuerwehr gewährleisten. Durch die schnelle Ausbreitung von Rauch werden Flucht- und Rettungswege schlecht sichtbar und passierbar. Zusätzlich sind die toxischen Stoffe im Rauch gefährlich für den Menschen und können schon durch wenige Atemzüge zur Bewusstlosigkeit führen. Feuerschutzabschlüsse verhindern den Durchtritt von Feuer und Rauch, sodass dahinterliegende Räume im Brandfall für etwa 10 Minuten zur Rettung von Menschen ohne Atemschutz genutzt werden können. Darüber hinaus verhindern Brandschutztüren, dass Feuer und Rauch in andere Bereiche übertreten. Die Anlagen sollten selbstschließend sein, damit sie sich im Brandfall durch Steuereinrichtungen automatisch schließen. Gemäß der DIN 4102-2 muss eine Feuerschutztür den Anforderungen an ein raumabschließendes Bauteil entsprechen. So werden Türen in fünf Feuerwiderstandsklassen unterteilt, die die Widerstandsdauer in Minuten angeben. Eine Tür der Widerstandsklasse T 30 ist 30 Minuten gegen Feuer beständig. Die maximale Widerstandsdauer beträgt 180 Minuten. Brandschutztüren … ... verhindern, dass Feuer und Rauch schnell auf andere Abschnitte übergreifen ... halten Feuer bis zu 180 Minuten lang ab ... können rauchdicht sein und den toxischen Rauch für eine bestimmte Zeit abhalten. ... ermöglichen so eine Rettung von Mensch und Tier durch die Feuerwehr. ... müssen fachgerecht geplant eingebaut werden. Überblick Produkte Türzarge Türblatt Dichtmaterial Feststellanlagen Kennzeichnung Überblick Leistungen Beratung und Planung Vertrieb Installation und Errichtung Wartung und Instandhaltung Instandsetzung